AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bodhi Karem Albash

1. Vertragsgestaltung

1.1

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Bodhi Karem Albash (nachfolgend «Anbieter») über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gilt auch die Textform per E-Mail.

1.2

Ergänzend gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil aller Verträge sind.

1.3

Diese AGB haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungen

2.1

Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen persönlich sowie durch beauftragte Dritte (freie Mitarbeitende). Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag geregelt.

2.2

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Anbieter im Einzelnen festgelegt.

2.3

Der Anbieter erbringt Leistungen insbesondere in Form von Mentoring, Coaching, Beratung, Keynote-Speakings, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Präsenzveranstaltungen, Webinaren, Online-Programmen sowie nach Vereinbarung Intervallveranstaltungen und Retreat-Formate.

2.4

Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmenden nach Seminaren, Trainings oder Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

3. Honorare und Kosten

3.1

Das erste Kontaktgespräch ist unentgeltlich.

3.2

Ein Tages- oder Stundenhonorar wird für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungsarbeiten und sonstige mit dem Auftraggeber abzustimmende Aufgaben vereinbart.

3.3

Für Seminare, Trainings, Workshops, Coachings, Keynotes und weitere Formate wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4

Zusätzlich werden nach Absprache mit dem Auftraggeber der Einsatz technischer Assistenz, audiovisueller Medien, Fallstudien oder anderer Zusatzleistungen gesondert in Rechnung gestellt.

3.5

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) gemäss aktuellem Schweizer Recht.

3.6

Bei Buchungen von Vorträgen, Keynotes, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung von 100 % des Honorars vorab zu leisten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.7

Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr angepasst, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

3.8

Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung seiner Leistung nur berechtigt, wenn sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.9  Stornierung durch den Auftraggeber (B2B)

Wird ein Seminar, Training, Workshop oder eine andere gebuchte Leistung vom Auftraggeber storniert, gelten folgende Regelungen:

a)  Kündigung bis 120 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Die geleistete Anzahlung verbleibt beim Anbieter. Weitere Kosten werden nicht erhoben.

b)  Kündigung bis 90 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Der Anbieter hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.

c)  Kündigung weniger als 90 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Der Anbieter hat Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

d)  Bei Terminverschiebungen innerhalb dieser Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden. Eine gültige Kündigung erfordert die Schriftform (E-Mail genügt). Der Anspruch entsteht mit Eingang der Kündigung beim Anbieter.

3.10  Stornierung durch Privatpersonen (B2C)

Wird eine offene Veranstaltung von einer Privatperson storniert, gelten folgende Regelungen:

a)  Kündigung bis 120 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Die geleistete Anzahlung verbleibt beim Anbieter.

b)  Kündigung bis 90 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Der Anbieter hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.

c)  Kündigung weniger als 90 Arbeitstage vor dem ersten Termin: Der Anbieter hat Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

d)  Bei Verschiebung oder Umbuchung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben werden. Eine Ersatzperson kann bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gemeldet werden.

4. Sicherung der Leistungen

4.1

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Anbieters an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Konzepte, Materialien). Gleiches gilt für Ton- und Bildaufzeichnungen jeder Art. Eine Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung dieser Werke durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

4.2

Der Anbieter behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainings- und Veranstaltungsarbeit zu erstellen und diese für eigene Marketingzwecke, Dokumentationen und andere Medien zu verwenden. Teilnehmende werden über eine allfällige Aufzeichnung vorab informiert.

4.3

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken keine Urheber- oder sonstigen Rechte entgegenstehen. Das vom Anbieter vorbereitete Material wird den Teilnehmenden nach Massgabe der Bestimmungen in Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.4

Der Auftraggeber informiert den Anbieter vor und während der vereinbarten Massnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.5

Sollen Teile des Konzepts oder der Durchführung vom Auftraggeber an Dritte vergeben werden, ist der Anbieter vorgängig zu informieren, um die konzeptionelle und inhaltliche Übereinstimmung sicherzustellen.

4.6

Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden – auch nach Beendigung des Auftrages. Beide Parteien bewahren über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Vertragsinhalte Stillschweigen.

4.7

Der Anbieter ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch anderen Kundinnen und Kunden — einschliesslich allfälliger Mitbewerber des Auftraggebers — anzubieten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

4.8

Kann ein Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber berechtigt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht keine Ersatzpflicht des Anbieters.

4.9

Sollte am Veranstaltungstag noch ein Teil des Rechnungsbetrages ausstehen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

5.2  Anwendbares Recht

Für diese AGB und ihre Durchführung gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR).

5.3  Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Bodhi Karem Albash ist Hombrechtikon ZH, Schweiz — soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten.

5.4  Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung auf karemalbash.com festgehalten.

Bodhi Karem Albash

Hombrechtikon, Kanton Zürich, Schweiz

karemalbash.com

Stand: Juni 2025